Schulleben

Newsletter: Beschulung vor und nach den Weihnachtsferien

14. Dez 2020

Liebe Eltern,
heute Morgen haben Sie unsere Beschulungsabfrage für die Tage vor und nach den Weihnachtsferien erhalten, an denen die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler ausgesetzt wird.
Im folgenden Newsletter möchten wir Sie nun ein wenig umfänglicher über folgende Themen informieren:

  • Betreutes Lernen in der Schule
  • Fernunterricht
  • Betreuung vor 8.00 und nach 13.00 Uhr
  • Maskenpflicht auch für Grundschülerinnen und Grundschüler
  • Essensabmeldung

Betreutes Lernen – Wie organisieren wir das Lernen in der Schule?
Aus allen Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs, die zum Lernen in der Schule angemeldet werden, bilden wir Lerngruppen mit einer Gruppengröße bis zu 12 Kindern. Die Tagesstruktur des Vormittags bleibt erhalten, sodass die Kinder in 5 Unterrichtsstunden lernen und wie gewohnt zwei Pausen haben. Betreut wird das Lernen von Lehrkräften, welche Fragen der Schülerinnen und Schüler beantworten, wenn diese die Wochen- bzw. Arbeitsplänen ihrer Klasse bearbeiten. Die Einteilung der Jahrgangsgruppen und der ihnen zugeteilten Lehrkräfte können wir aufgrund der Kurzfristigkeit erst morgen Mittag festlegen, wenn wir alle Rückläufe aus der Abfrage vorliegen haben.

Fernunterricht
Die Schülerinnen und Schüler, die im Fernunterricht zu Hause bleiben, arbeiten ebenfalls selbstständig am Wochen- bzw. Arbeitsplan ihrer Klasse. Wenn Unterstützung benötigt wird, kann in der Regel eine Lehrkraft angerufen werden. Die genauen Details zur Umsetzung des Fernunterrichts und der telefonischen Sprechzeiten erfahren Sie dann morgen schriftlich über die Klassenleitung Ihres Kindes, wenn wir die Anzahl der zu betreuenden Kinder kennen und wir die Einteilung vorgenommen haben.

Betreuung in der Schule vor 8.00 und nach 13.00 Uhr
Uns ereilte heute Vormittag noch eine kleine Änderung: Wenn Eltern im Einzelfall auf eine Früh- oder Spätbetreuung (z.B. aus beruflichen Gründen) angewiesen sind, so müssen wir Schulen diese ermöglichen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall bis morgen 11.00 Uhr per E-Mail mit den Eckdaten an das Schulbüro.

Maskenpflicht auch für Grundschülerinnen und Grundschüler
Ab Mittwoch, den 16.12.2020 bis zunächst dem 10.01.2020 gilt nun auch für Grundschülerinnen und Grundschüler die Maskenpflicht während des Schulbesuchs. Konkret bedeutet es, dass alle Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Klassen während des Unterrichts, auf den Fluren und Treppenhäusern, also im gesamten Schulhaus eine Mund- und Nasenbedeckung durchgängig tragen müssen. Auf dem Schulhof, beim Sportunterricht und beim Essen darf die Maske abgenommen werden. Für die Vorschulkinder gilt diese Regelung nicht. Wenn Sie Ihr Kind für das betreute Lernen in der Schule anmelden, sorgen Sie bitte dafür, dass es mindestens noch eine zusätzliche Ersatzmaske dabei hat.

Abmeldung vom Essen
Wir möchten noch einmal freundlich daran erinnern, dass Sie bitte Ihr Kind AKTIV vom Essen abmelden müssen, wenn es im Fernunterricht bleibt. Nutzen Sie hierfür am besten den Weg über die Website des Caterers und klicken „Mensamax“ an. Alternativ kann auch per Email Essen abbestellt werden (info@mammascanteen.de).

Liebe Eltern, auch wenn wir gern diese Situation vermieden hätten, so denken wir, wie sicherlich auch Sie, an die Gesamtzusammenhänge. Wir sind uns sicher, dass wir in Zusammenarbeit mit Ihnen die neuen Vorgaben und Rahmenbedingungen so umsetzen, dass Ihre Kinder gut lernen können und Sie mit Hilfe unserer angelegten Strukturen dabei unterstützt werden. Wir hoffen, dass die gemeinsamen Anstrengungen dazu führen werden, die Infektionszahlen deutlich zu senken, sodass die Schulen dann im Januar wieder zu normalem Präsenzunterricht übergehen können.

Kommen Sie gut durch diese planungsintensive Woche und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Alexandra Raza             Hannes Klukas
Schulleiterin                  stellv. Schulleiter